Die anschliessende Übertragung der Tochtergesellschafts-Anteile an die Inhaber der Muttergesellschaft kann unter verschiedenen Titeln erfolgen:
- Abtretung
- Tausch
- Verkauf
- uam.
Die individuellen Bedürfnisse der Anteilsinhaber bestimmen die Wahl des massgebenden Rechtsgeschäfts.